gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

Home
Unternehmen
Produkte
Projekte
Kontakt
AgB
Impressum
Datenschutz

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, badeplattform, geräteträger, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, motorrad

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, tank, motorrad, schalungen, schalung

gfk, technik, laubach, herstellung, reparatur, glasfaser, kunststoff, formenbau, vakuuminjektion, faserspritzen, polyester, badeplattform, geräteträger, verkleidungen, kunststoff, plastik, kohlefaser, kevlarfaser, epoxydharz, flugzeugteile, boot, wohnmobil, wohnwagen, motorrad

Allgemeine  Geschäftsbedingungen

der

GFK  TECHNIK

§1  Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen  Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen abweichende  Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.

§2  Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung  ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot  nach  unserer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch Zusenden einer Auftragsbestätigung  annehmen oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb dieser Frist  die bestellte Ware zugesandt wird.

§3  Preise

1. Sofern  sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere  Preise ab Werk.

2. Unsere  Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug  fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,  Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der  Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden  nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3. Wir  behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten  Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen  Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen  zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises,  so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

4. Ein  Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche  rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt  sind.

§4  Lieferzeit

1. Die  Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch  nicht vor der Beibringung eventuell vom Besteller zu beschaffender  Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.

2. Die  Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener  Hindernisse, die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, sofern  solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung  des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.

3. Geraten  wir mit unserer Lieferverpflichtung in Verzug, ist unsere Schadensersatzpflicht  im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren  Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen  nur, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Die  Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und  ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

§5  Gewährleistung

1. Liegt  ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer  Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.  Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle  zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere  Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit  sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen  Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

2. Zur  Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden  Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach unserer  Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten  sind wir vom Ersatz der Schadensfolgen befreit. Nur in dringenden  Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig  grosser Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn  wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller  das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen  und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

3. Schlägt  die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder  Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert  sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir  zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt vom Vertrag  zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

4.Weitere  Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von  Schäden, die nicht am Liefergegenstand  selbst entstanden sind,  sind ausgeschlossen.

Dieser  Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit  des Inhabers soweit bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

5. Die  Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe des Liefergegenstandes.  Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.

§6  Eigentumsvorbehalt

1. Wir  behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang  aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertagswidrigem Verhalten  des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen.  In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt  ein Rücktritt vom Vertrag.

2. Bei  Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller  unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

3. Eine  Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller  wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen  uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das  Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes  zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur der Verarbeitung.

4. Wird  der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen  vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im  Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu der anderen vermischten  Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers  als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig  Miteigentum zu übertragen.

5. Wir  verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen  des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten  die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§7  Reparaturarbeiten

1. Vereinbarte  Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn  die Einhaltung nicht durch Umständen, die wir nicht zu vertreten  haben, unmöglich gemacht werden.

2.Der  entstandene und zu belegende Aufwand für die Fehlersuche wird dem  Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag  nicht durchgeführt  werden kann, weil der beanstandete

Fehler  unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden  konnte, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt oder  der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.

3. Wird  im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die  Kosten entsprechend dem Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten.

4. Die  Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für  eingebautes Material sechs Monate.

Zur Mängelbeseitigung  hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit  und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge  zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und  Durchführung der Reparatur uns oder unserem Beauftragten zur Verfügung  steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar,  sind wir von der Mangelhaftung befreit.

§ 8 Gerichtsstand

 Gerichtsstand  ist der Sitz des Unternehmens.

[Home] [Unternehmen] [Produkte] [Projekte] [Kontakt] [AgB] [Impressum] [Datenschutz]